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Vergütung und Ehrenamt in Bürgerstiftungen: Was ist möglich, worauf ist zu achten?
Termin
25.01.2022
Kontakt
Katharina Lippold-Andrae

Katharina Lippold-Andrae

Referentin Weiterbildung und Veranstaltungen

Haus Deutscher Stiftungen
Karl-Liebknecht-Str. 34
10178 Berlin

Tel. +49 (0)30 897 947 - 92

Fax +49 (0)30 897 947 - 91

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Webseminar: 25. Januar, 12-13 Uhr

Für Bürgerstiftungen wie auch für andere gemeinnützige Organisationen stellen sich bei dem Thema „Vergütung und Ehrenamt“ immer wieder Fragen wie beispielsweise diese:

  • Ist es grundsätzlich rechtlich möglich, ehrenamtlich Aktiven in der Bürgerstiftung eine Vergütung zu zahlen?
  • Was gilt bei ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern?
  • „Auslagenersatz“ und „Aufwandsentschädigung“: Was heißt das eigentlich und wo liegt der Unterschied?
  • Welche Rolle spielt die Satzung der jeweiligen Bürgerstiftung bei dem Thema „Vergütung“?
  • Was ist als Bürgerstiftung zu beachten, wenn eine Pauschale bezahlt werden soll? Wie sichert man sich als Bürgerstiftung gegenüber den Empfängern ab?

Diese und weitere Fragen sollen in dem einstündigen Webseminar Thema sein und dort auch anhand von praktischen Beispielen anschaulich erklärt werden. Es besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Zum Referenten: 
Franz-Martin Schäfer arbeitet als Justiziar in der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern, berät Vereine, Stiftungen und Bürgerstiftungen in juristischen Fragestellungen und unterstützt als Regionalkurator für das Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands die Bürgerstiftungen in Mecklenburg-Vorpommern.