Menschen verbinden, Zukunft gestalten*
Die Organisationsform der gemeinschaftlichen Stiftung, mit ihrer im Vergleich zum angelsächsischen Raum sehr jungen Tradition, hat sich in der deutschen Praxis seit der Gründung der ersten Bürgerstiftung 1996 in Gütersloh sehr bewährt. Das liegt vor allem an der institutionellen Offenheit der Rechtsform: Bürger- und Gemeinschaftsstiftungen können durch ihre Flexibilität bei der Höhe der Zustiftungen nicht nur den Kreis der Stifter wesentlich erweitern, sondern in ihrer Arbeit sehr viele verschiedene Zwecke erfüllen. Sie können das Ehrenamt fördern, konkrete lokale Projekte unterstützen oder selbst durchführen und damit die Vernetzung von Aktiven verschiedensten Hintergrunds in der jeweiligen Gemeinde auf sehr kompetente wie bedarfsnahe Weise leisten.