Termin
Webseminar am 07. Oktober 2025, 12-13 Uhr
Bürgerstiftungen werben für Ihre Arbeit Mittel ein: klassische Geldspenden, Sachspenden, Zuwendungen anlässlich von Geburtstagsfeiern und Jubiläen sowie durch die Durchführung von Tombolas und Veranstaltungen. Aber: in welchen Fällen handelt es sich eigentlich um eine Zuwendung, für die auch eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden darf?
Diese Frage möchten wir gerne in diesem praxisnahen Webseminar mit Ihnen diskutieren. Ausgehend von Fallbeispielen aus der Bürgerstiftungspraxis erarbeiten Prof. Dr. Burkhard Küstermann (Hochschule Bielefeld, Jurist, Gemeinnützigkeitsrecht) und Gebhard Hitzemann (Steuerberater, Regionalkurator für die Region Niedersachsen), um welche Art von Spende es sich handelt und wie eine Zuwendungsbestätigung auszusehen hat.
Das Webseminar wird über Zoom durchgeführt, die Teilnahme ist kostenfrei. Geben Sie diese Einladung gerne auch an Ihre Kolleg*innen und Ehrenamtlichen in der Bürgerstiftung weiter.