Alternativtext
Update: Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht durch das Steuerreformgesetz 2020
Meldung
21.01.2021

Nachdem Bundestag und Bundesrat im Dezember 2020 das Steuerreformgesetz verabschiedet haben, ist dieses durch die Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28.12.2020 (BGBl 2020 I S. 3096) in Kraft getreten. Die beschlossenen Änderungen gelten damit, bis auf wenige Ausnahmen, auch schon ab dem Kalenderjahr 2020.
Was müssen Sie beachten, welche Regelungen sind zwingend und welche Vorteile können Sie nutzen? In unserem Webseminar "Die Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht durch das Steuerreformgesetz 2020" ist unser Referent Gebhard Hitzemann, Steuerberater und Regionalkurator für Niedersachsen,  diesen Fragen nachgegangen und hat die Änderungen im Einzelnen vorgestellt. Eine Übersicht zu den wichtigsten Änderungen finden Sie nachfolgend zum Herunterladen.