Termin
Webseminar, 24. September, 12-13 Uhr
Bürgerstiftungen sind als „gemeinnützig“ anerkannt. Die rechtlichen Anforderungen zur Gemeinnützigkeit sind in der Abgabenordnung festgelegt und werden regelmäßig vom Finanzamt überprüft. Doch wie weit darf und sollte eine Bürgerstiftung nur Projekte und Organisationen unterstützen, die sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen? Und in welchem Maße kann und sollte eine Bürgerstiftung ein solches Bekenntnis von ihren Engagierten einfordern? Diese Fragen möchten wir in unserem Webseminar agemeinsam mit Ihnen diskutieren.