Termin
Webseminar "Verträge mit Ehrenamtlichen schließen" am 24. Juni 2025 von 10:00 - 11:00 Uhr
Wer sich ehrenamtlich für eine Bürgerstiftung engagiert, der schließt mit dieser in aller Regel einen Vertrag ab – sei es als Vorstands- oder Beiratsmitglied oder im Rahmen von Projekten. Im Einzelfall ist gar nicht so leicht zu beurteilen, um was für einen Vertrag es sich dabei handelt. So musste sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage befassen, ob eine ehrenamtlich in der Telefonseelsorge engagierte Person arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz genießt. Die Qualifizierung des Vertrages ist relevant für die Beantwortung der Frage, welche Rechte und Pflichten die Engagierten bzw. die Bürgerstiftungen haben.
In dieser Veranstaltung wird Ihnen unsere Referent Prof. Dr. Burkhard Küstermann (Hochschule Bielefeld, Jurist, Gemeinnützigkeitsrecht) Tipps an die Hand geben, wie Sie Verträge mit Ehrenamtlichen gestalten.
Das Webseminar wird über Zoom durchgeführt, die Teilnahme ist kostenfrei.