Fonds auf Augenhöhe

Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in Bürgerstiftungen für Flüchtende und Angekommene

Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in Bürgerstiftungen für Flüchtende und Angekommene

Ansprechpartner
Axel Halling

Axel Halling

Programm „Chancenpatenschaften“ Referent Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands

Tel. +49 (0)30 897 947 - 97

Fax +49 (0)30 897 947 - 91

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Der Fonds "auf Augenhöhe" will im Zusammenwirken mit Bürgerstiftungen Räume ermöglichen, in denen sich ehrenamtlich Engagierte und Geflüchtete in Ruhe und auf Augenhöhe begegnen können. Es soll ein nachhaltiger Prozess des Aufeinanderzugehens und Verstehens mit der Perspektive einer aktiven Zugehörigkeit in Deutschland angelegt werden.

Der Fonds versteht sich als partnerschaftliche Unterstützungsplattform: Bisher sind die GLS Treuhand, die Software AG Stiftung, das Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands sowie über 30 weitere Stiftungen und Partner mit im Boot. Das Bündnis soll um Kooperationen mit weiteren Stiftungen, Partnern oder auch engagierten Menschen erweitert werden.

Weitere Informationen zum Fonds finden Sie hier.

Es können Projekte gefördert werden,

  • die Inklusion und Enpowerment aktiv vorantreiben
  • die in der Lage sind, Impulse für einen wachsenden Zusammenhalt in der Gesellschaft zu geben
  • die dazu ermuntern, ideelle oder reelle Zufluchtsorte und Begegnungsräume zu schaffen
  • die nicht nur eine breite Teilhabe an sozialen Prozessen ermöglichen, sondern auch ein Für- und Miteinander auf Augenhöhe entstehen lassen
  • die einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit allen Beteiligten sichern
  • die durch geeignete Coachings oder Superversionen für eine kontinuierliche Reflexion der Flüchtlingsarbeit sorgen

 

Es können Maßnahmen gefördert werden,

  • die eine Ergänzung zu bestehenden Hilfsangeboten bilden
  • die in Bereichen wirken, in denen staatliche Subventionen bzw. Regelleistungen nicht greifen

Nicht gefördert werden können hingegen Maßnahmen, die Bestandteil eines laufenden Hilfsprogramms sind und für die entsprechende Rechtsansprüche geltend gemacht werden können. Hierzu zählen auch abrufbare Leistungen aus Bundesprogrammen bzw. kommunalen Angeboten, reine Sprachkurse und schulische Maßnahmen sowie Kurzprojekte wie Feste oder Events ohne Nachhaltigkeitseffekt.