Alternativtext
Webseminar: Aufwandsspende und Rückspende
Termin
26.04.2022
Kontakt
Katharina Lippold-Andrae

Katharina Lippold-Andrae

Referentin Weiterbildung und Veranstaltungen

Haus Deutscher Stiftungen
Karl-Liebknecht-Str. 34
10178 Berlin

Tel. +49 (0)30 897 947 - 92

Fax +49 (0)30 897 947 - 91

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Webseminar: 26. April 2022, 12:00 bis 13:00 Uhr

Ehrenamtliche, die für Ihren ehrenamtlichen Einsatz von ihrer Bürgerstiftung oder ihrem Verein bspw. eine Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale erhalten, können diese zurück spenden oder direkt darauf verzichten. Was im Einzelnen dabei zu berücksichtigen ist, welche steuerrechtlichen Fallstricke lauern und worauf die Ehrenamtlichen und die gemeinnützigen Organisationen achten sollten, ist Gegenstand dieses Webseminars.

Konkret wird es u.a. um folgende Punkte gehen:

  • rechtliche Voraussetzungen einer Spende
  • Besonderheiten der Aufwandsspende/ Rückspende und deren spezifische Abgrenzung
  • Welche Zuwendungsbestätigung ist für die Aufwandsspende bzw. für die Rückspende zu nutzen?
  • Warum kann die rechtliche Konstruktion der Aufwandsspende/ Rückspende besonders im Fokus des Finanzamtes stehen?
  • kurze praktische Beispiele aus der Praxis

Im Anschluss besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Zum Referenten: 

Franz-Martin Schäfer arbeitet als Justiziar in der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern, berät Vereine, Stiftungen und Bürgerstiftungen in juristischen Fragestellungen und unterstützt als Regionalkurator für das Bündnis der Bürgerstiftung Deutschlands die Bürgerstiftungen in Mecklenburg-Vorpommern.