Termin
Webseminar am 20. Januar 2021 von 12:00 bis 13:00 Uhr
Das Gemeinnützigkeitsrecht ist zwischenzeitlich verabschiedet und auch verkündet. Damit treten die Änderungen zum großen Teil schon für das Jahr 2020 in Kraft, manche sind auch erst ab 2021 und andere sogar erst ab 2024 anzuwenden.
Was müssen Sie beachten, welche Regelungen sind zwingend, welche Vorteile können Sie nutzen? In unserem Webseminar wollen wir diesen Fragen nachgehen und die Änderungen insgesamt vorstellen.
Inputgeber: Gebhard Hitzemann, Steuerberater, Regionalkurator für Niedersachsen
Das Webseminar wird über Zoom durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenfrei.
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