Der Koordinierungskreis

Der Koordinierungskreis vertritt das Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands und seine Interessen.
Er wird auf dem Bürgerstiftungkongress von den Bürgerstiftungen gewählt, die den 10 Merkmalen einer Bürgerstiftung entsprechen.

Die Mitglieder des Koordinierungskreises

Irene Armbruster

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Steffen Schröder

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Susanne Hauswaldt

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Beate Rühlmann

Ulrike Rühlmann

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Marie Luise Stoll-Steffan

Dr. Marie-Luise Stoll-Steffan

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Das Gremium

Der Koordinierungskreis besteht aus bis zu fünf gewählten Mitgliedern sowie der Leitung des Arbeitskreises Bürgerstiftungen im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Die Mitglieder zeichnen sich durch langjähriges Engagement für das Thema Bürgerstiftung aus und sind bereit, auch überregional Verantwortung zu übernehmen. 

Aktuell ruht die Arbeit des Koordinierungskreises.

Aufgaben

Der Koordinierungskreis

  • entwickelt die strategische Ausrichtung des Bündnisses der Bürgerstiftungen.
  • befasst sich mit der inhaltlichen Ausrichtung der nächsten Sitzungen der RegionalTreffs und des Bürgerstiftungskongress.
  • setzt sich mit den Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement auseinander.
  • hat ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen an das Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands.

Wahlverfahren

Alle Bürgerstiftungen, die den 10 Merkmalen einer Bürgerstiftung entsprechen, können an der Wahl teilnehmen. Stichtag für die Zulassung zur Wahl ist der 01. März des jeweiligen Jahres. Bürgerstiftungen, die nach diesem Datum gegründet werden, sind erst in der darauffolgenden Wahl wahlberechtigt.

Gewählt werden können Personen, die sich auszeichnen durch

  • langjähriges Engagement für die eigene Bürgerstiftung vor Ort und die Bereitschaft zur Übernahme regionaler/überregionaler Verantwortung
  • die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit dem Büro des Bündnisses der Bürgerstiftungen Deutschlands
  • die Bereitschaft, bis zu 5 Stunden pro Monat für das Engagement zu investieren

Ja, alle Wahlberechtigten können ihre Vorschläge gerne beim Berliner Büro des Bündnisses der Bürgerstiftungen Deutschlands einreichen.
Stichtag ist der 22. Juni des Wahljahres.

Für das Wahlverfahren ist folgendes Procedere vorgesehen:

  • jede wahlberechtigte Bürgerstiftung hat eine Stimme und kann bis zu 5 Kreuze machen.
  • es können nur Bürgerstiftungen wählen, die an der Wahlveranstaltung teilnehmen.
  • eine Vertretung abwesender Bürgerstiftungen ist nicht möglich.