Termin
Webseminar: 18. Juni, 12:00 bis 13:00 Uhr
Das neue Zuwendungsempfängerregister ist seit Januar 2024 online abrufbar. Dieses bundesweite Register umfasst alle Organisationen, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Der Registereintrag soll automatisch durch die Finanzbehörde erfolgen. Doch was ist Sinn und Zweck des neuen Registers? Worauf ist zu achten? Und was bedeutet das für Bürgerstiftungen?
Zu diesen und weiteren Fragen gibt unser Referent Franz-Martin Schäfer, Leiter der juristischen Beratung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, Auskunft und Einblicke in erste praktische Erfahrungen mit diesem Register.
Zur Person:
Franz-Martin Schäfer leitet als Volljurist die juristische Beratung in der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Er verfügt über viele Jahre Erfahrung in der rechtlichen Beratung von gemeinnützigen Organisationen und Initiativen und hält regelmäßig Vorträge, Workshops und Webinare für ehrenamtlich Engagierte. Zudem war er selbst 14 Jahre ehrenamtlich in einem gemeinnützigen Verein als Vorstand und Vereinsrat aktiv und kennt daher die Herausforderungen und Fragestellungen aus eigener Erfahrung.
Das Webseminar wird über Zoom durchgeführt, die Teilnahme ist kostenfrei. Geben Sie diese Einladung daher gerne auch an Ihre Kolleg*innen und Ehrenamtlichen in der Bürgerstiftung weiter.