Termin
Webseminar: 24. Januar, 12-13 Uhr
Ein wesentlicher Faktor für das Wachstum von Bürgerstiftungen ist die Verwaltung von Treuhandstiftungen. Viele Bürgerstiftungen haben sich diese Dienstleistung für interessierte Stifterinnen und Stifter zur Aufgabe gemacht. Eine gesetzliche Änderung in der Abgabenordnung (§ 57 Abs. 3 AO) sowie eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Münster führen dazu, dass die Verwaltungstätigkeit aus einkommen- und umsatzsteuerlicher Sicht perspektivisch möglicherweise anders zu beurteilen ist. Um als handelnde Akteure in den Bürgerstiftungen den gestalterischen Spielraum und dessen steuerlichen Konsequenzen zu kennen, lohnt eine Teilnahme an diesem Webseminar.
Im Anschluss werden unsere Referenten Prof. Dr. Burkhard Küstermann (Hochschule Bielefeld, Jurist, Gemeinnützigkeitsrecht) und Ulrich E. Deissner (Bürgerstiftung Braunschweig) gerne Ihre Fragen beantworten.