Was ist das Gütesiegel für Bürgerstiftungen?
Das Gütesiegel wird an Bürgerstiftungen verliehen, deren Satzungen die
"10 Merkmale einer Bürgerstiftung" erfüllen. Es hat sich über die Jahre erfolgreich als Qualitätsstandard der Bürgerstiftungsbewegung etabliert und dient insbesondere der Öffentlichkeitsarbeit und als Fundraisinginstrument.
Wie kann sich eine Bürgerstiftung für das Gütesiegel bewerben?
Das Bewerbungsverfahren ist unkompliziert und erfolgt rein digital über ein Online-Formular. Bürgerstiftungen, die bereits das Gütesiegel tragen und dessen Gültigkeit ausläuft, werden von uns zwei Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist in der zweiten Maihälfte automatisch angeschrieben und an eine Verlängerung erinnert. Neubewerber können sich bei Interesse mit Frau Marleen Vock in Verbindung setzen, die ihnen dann einen persönlichen Bewerbungslink zukommen lässt. Für den Antrag erforderlich sind:
- eine Kopie des Jahres- oder Tätigkeitsberichtes mit Finanzbericht
- aktuelle Bescheinigung des Finanzamts über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
- Bei Neubewerbung oder bei Änderungen das Stiftungsgeschäft mit aktueller Satzung und Anerkennung
Bewerbungsschluss für das Gütesiegel ist jeweils der 31. Juli eines jeden Jahres.
Für alle Bürgerstiftungen, die nicht Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen sind, ist das Gütesiegelverfahren kostenpflichtig.
Ist die Bewerbung für das Gütesiegel mit Kosten verbunden?
Da eine sorgfältige Prüfung der von den Bürgerstiftungen eingereichten Unterlagen auf Seiten des Bundesverbandes sehr aufwändig ist (Aufbereitung der Unterlagen, die Vorbereitung der Sitzung, die Anreise und ggf. Übernachtung der Jurymitglieder, etc.) wird für die Bearbeitung der Bewerbung eine Gebühr in Höhe von 150 Euro erhoben.
Für Bürgerstiftungen, die zugleich Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen sind, ist die Bewerbung nach wie vor kostenfrei.
Wer entscheidet über die Gütesiegelvergabe?
Die Prüfung der Satzung einer Bürgerstiftung auf die "10 Merkmale" und die Entscheidung über die Vergabe des Gütesiegels erfolgt durch eine unabhängige Jury aus erfahrenen Bürgerstiftern und Bürgerstiftungsexpertinnen.
Wann wird das Gütesiegel verliehen?
Die Gütesiegelurkunde wird den Bürgerstiftungen seit 2019 jährlich im Rahmen der Regionaltreffen überreicht.
Wie lange behält das Gütesiegel seine Gültigkeit?
Das Gütesiegel ist zunächst für zwei Jahre gültig. Nach zweimaliger erfolgreicher Teilnahme verlängert sich die Laufzeit auf drei Jahre.
Die zwischenzeitliche Aberkennung bei gravierendem Missbrauch durch eine Bürgerstiftung bleibt vorbehalten.
Digitale Workshopreihe: Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechtes
Die Anerkennung als gemeinnützig ist eine der zentralen Voraussetzungen, damit Bürgerstiftungen ihre gemeinwohlorientierte Wirkung für Stadt und Landkreis entfalten können. Gerade die steuerlichen Vorschriften zeichnen sich durch ihre Komplexität und eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten aus. Daher sollten die verantwortlich Engagierten in den Bürgerstiftungen über grundlegende Kenntnisse der zentralen Bestimmungen der Abgabenordnung verfügen. Diese sollen im Rahmen der Workshopreihe vermittelt werden.
Organisatorisches
Diese Veranstaltungsreihe ist eine Wiederholung unserer Veranstaltungen im vergangenen Jahr richtet sich insbesondere an Finanzverantwortliche einer Bürgerstiftung. Interessierte haben die Möglichkeit ihr Wissen aufzufrischen oder neu hinzuzustoßen. Sie ist als modularer Lehrgang konzipiert und baut aufeinander auf. Die einzelnen Module finden an acht Terminen jeweils von 17 bis 18 Uhr digital über Zoom statt.
Kosten
Die Workshopreihe ist für Bürgerstiftungen, die den 10 Merkmalen entsprechen, kostenlos.
Termine
- 28. April 2025: Gemeinnützige Zwecke
- 23. Juni und 29. September 2025: Grundsatz der Selbstlosigkeit
- 24. November 2025: Anforderung an die tatsächliche Geschäftsführung
- Weitere Termine folgen
Informationsbroschüren "Wegweiser für die Bürgerstiftungsarbeit"
Mit der Publikationsreihe der "Wegweiser für die Bürgerstiftungsarbeit" möchten der Arbeitskreis Bürgerstiftungen und das Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands die 10 Merkmale stärker inhaltlich unterfüttern und den Stiftungen praktische Materialien an die Hand geben, die sie bei der Ausgestaltung der 10 Merkmale und des „Aufbruch 2030“ nutzen können.
Erarbeitet haben diese Unterstützungsmaterialien Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Bürgerstiftungen gemeinsam mit dem Bündnis – besonders bei den RegionalTreffs sowie bei den Treffen des Arbeitskreises Bürgerstiftungen.