Das Gütesiegel für Bürgerstiftungen

Derzeit tragen 227 Bürgerstiftungen das Gütesiegel des Bundesverbands Deutscher Stiftungen

Was ist das Gütesiegel für Bürgerstiftungen?

Ansprechpartnerin
Marleen Vock

Marleen Vock

Referentin Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands

Tel. +49 (0)30 897947-90

Fax +49 (0)30 897947-91

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Das Gütesiegel wird an Bürgerstiftungen verliehen, deren Satzungen die
"10 Merkmale einer Bürgerstiftung" erfüllen. Es hat sich über die Jahre erfolgreich als Qualitätsstandard der Bürgerstiftungsbewegung etabliert und dient insbesondere der Öffentlichkeitsarbeit und als Fundraisinginstrument.

Das Bewerbungsverfahren ist unkompliziert und erfolgt rein digital über ein Online-Formular. Bürgerstiftungen, die bereits das Gütesiegel tragen und dessen Gültigkeit ausläuft, werden von uns zwei Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist automatisch angeschrieben und an eine Verlängerung erinnert. Neubewerber können sich bei Interesse mit Frau Marleen Vock in Verbindung setzen, die ihnen dann einen persönlichen Bewerbungslink zukommen lässt. Für den Antrag erforderlich sind:

  • eine Kopie des Jahres- oder Tätigkeitsberichtes mit Finanzbericht
  • Kopien lokaler Medienberichte
  • Namentliche Aufstellung der Gremien
  • aktuelle Bescheinigung des Finanzamts über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Bewerbungsschluss für das Gütesiegel ist jeweils der 31. Juli eines jeden Jahres.
Für alle Bürgerstiftungen, die nicht Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen sind, ist das Gütesiegelverfahren kostenpflichtig.

Da eine sorgfältige Prüfung der von den Bürgerstiftungen eingereichten Unterlagen auf Seiten des Bundesverbandes sehr aufwändig ist (Aufbereitung der Unterlagen, die Vorbereitung der Sitzung, die Anreise und ggf. Übernachtung der Jurymitglieder, etc.) wird für die Bearbeitung der Bewerbung eine Gebühr in Höhe von 150 Euro erhoben.

Für Bürgerstiftungen, die zugleich Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen sind, ist die Bewerbung nach wie vor kostenfrei.

Die Prüfung der Satzung einer Bürgerstiftung auf die "10 Merkmale" und die Entscheidung über die Vergabe des Gütesiegels erfolgt durch eine unabhängige Jury aus erfahrenen Bürgerstiftern und Bürgerstiftungsexpertinnen.

Die Gütesiegelurkunde wird den Bürgerstiftungen seit 2019 jährlich im Rahmen der Regionaltreffen überreicht, kann auf Wunsch aber auch zugeschickt werden.

Das Gütesiegel ist zunächst für zwei Jahre gültig. Nach zweimaliger erfolgreicher Teilnahme verlängert sich die Laufzeit auf drei Jahre.

Die zwischenzeitliche Aberkennung bei gravierendem Missbrauch durch eine Bürgerstiftung bleibt vorbehalten.

Digitale Workshopreihe: Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechtes

Katharina Lippold-Andrae

Katharina Lippold-Andrae

Referentin Weiterbildung und Veranstaltungen

Tel. +49 (0)30 897 947 - 92

Fax +49 (0)30 897 947 - 91

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Die Anerkennung als gemeinnützig ist eine der zentralen Voraussetzungen, damit Bürgerstiftungen ihre gemeinwohlorientierte Wirkung für Stadt und Landkreis entfalten können. Gerade die steuerlichen Vorschriften zeichnen sich durch ihre Komplexität und eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten aus. Daher sollten die verantwortlich Engagierten in den Bürgerstiftungen über grundlegende Kenntnisse der zentralen Bestimmungen der Abga-
benordnung verfügen. Diese sollen im Rahmen der Workshopreihe vermittelt werden.

Organisatorisches
Diese Veranstaltungsreihe richtet sich insbesondere an Finanzverantwortliche einer Bürgerstiftung. Sie ist als modularer Lehrgang konzipiert und baut aufeinander auf. Die einzelnen Module finden an acht Terminen jeweils von 17 bis 18 Uhr digital über Zoom statt.

Kosten
Die Workshopreihe ist für Gütesiegel-Bürgerstiftungen kostenlos. Bürgerstiftungen, die kein Gütesiegel tragen, können gegen eine Gebühr von 100 Euro zzgl. USt. pro Workshop oder 700 Euro zzgl. USt. für die gesamte Workshopreihe teilnehmen.

Termine
04. September 2023: Gemeinnützige Zwecke    
06. November 2023: Tatsächliche Geschäftsführung Teil 1: Grundsatz der Selbstlosigkeit  
08. Januar 2024: Tatsächliche Geschäftsführung Teil 2: Grundsatz der Selbstlosigkeit und Grundsatz der Unmittelbarkeit  
04. März 2024: Tatsächliche Geschäftsführung Teil 3: Nachweis der tats. Geschäftsführung  
06. Mai 2024: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb   
01. Juli 2024: Rücklagen u. Vermögensbildung  
02. September 2024: Spenden und Sponsoring  
04. November 2024: Fördertätigkeit, Kooperationen und Zweckbetriebe

Die Workshops finden jeweils von 17 bis 18 Uhr statt.

Informationsbroschüren "Wegweiser für die Bürgerstiftungsarbeit"

Mit der Publikationsreihe der "Wegweiser für die Bürgerstiftungsarbeit" möchten der Arbeitskreis Bürgerstiftungen und das Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands die 10 Merkmale stärker inhaltlich unterfüttern und den Stiftungen praktische Materialien an die Hand geben, die sie bei der Ausgestaltung der 10 Merkmale und des „Aufbruch 2030“ nutzen können.
Erarbeitet haben diese Unterstützungsmaterialien Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Bürgerstiftungen gemeinsam mit dem Bündnis – besonders bei den RegionalTreffs sowie bei den Treffen des Arbeitskreises Bürgerstiftungen.

Online-Sprechstunde Gütesiegel 2023: Wie bewerbe ich mich um das Gütesiegel?