Das Gremium
Der Koordinierungskreis besteht aus bis zu fünf gewählten Mitgliedern sowie der Leitung des Arbeitskreises Bürgerstiftungen im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Die Mitglieder zeichnen sich durch langjähriges Engagement für das Thema Bürgerstiftung aus und sind bereit, auch überregional Verantwortung zu übernehmen.
Aufgaben
Der Koordinierungskreis
- entwickelt die strategische Ausrichtung des Bündnisses der Bürgerstiftungen.
- befasst sich mit der inhaltlichen Ausrichtung der nächsten Sitzungen der RegionalTreffs und des Bürgerstiftungskongress.
- setzt sich mit den Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement auseinander.
- hat ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen an das Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands.
Wahlverfahren
Wann wird gewählt?
Der Koordinierungskreis wird alle drei Jahre auf dem Bürgerstiftungskongress gewählt. Alle Informationen zu den Kandidatinnen und Kandidaten sowie zum Ablauf der Wahl werden den Bürgerstiftungen mit der Einladung zum Kongress bekannt gegeben.
Wer ist wahlberechtigt?
Alle Bürgerstiftungen, die den 10 Merkmalen einer Bürgerstiftung entsprechen, können an der Wahl teilnehmen. Dies ist unabhängig davon, ob eine Bürgerstiftung das Gütesiegel trägt. Stichtag für die Zulassung zur Wahl ist der 01. März des jeweiligen Jahres. Bürgerstiftungen, die nach diesem Datum gegründet werden, sind erst in der darauffolgenden Wahl wahlberechtigt.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden können Personen, die sich auszeichnen durch
- langjähriges Engagement für die eigene Bürgerstiftung vor Ort und die Bereitschaft zur Übernahme regionaler/überregionaler Verantwortung
- die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit dem Büro des Bündnisses der Bürgerstiftungen Deutschlands
- die Bereitschaft, bis zu einen halben Tag pro Woche für das Engagement zu investieren
Amtszeit und Wiederwahl
Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Eine Wiederwahl ist zwei Mal möglich.
Kann ich auch eigene Vorschläge für Kandidat*innen einbringen?
Ja, alle Wahlberechtigten können ihre Vorschläge gerne beim Berliner Büro des Bündnisses der Bürgerstiftungen Deutschlands einreichen.
Stichtag ist der 30. Juni eines jeden Jahres.
Wie wird die Wahl ablaufen?
Für das Wahlverfahren ist folgendes Procedere vorgesehen:
- die Wahl erfolgt als Listenwahl
- jede wahlberechtigte Bürgerstiftung hat eine Stimme und kann 5 Kreuze machen
- es können nur Bürgerstiftungen wählen, die am BürgerstiftungsKongress teilnehmen und anwesend sind (ggf. können die Reisekosten bei Bedarf durch Reisestipendien übernommen werden)
- eine Vertretung abwesender Bürgerstiftungen ist nicht möglich
Die Mitglieder des Koordinierungskreises

Ulrike Rühlmann

Birgit Schäfer

Gebhard Hitzemann

Dr. Marie-Luise Stoll-Steffan
