Das Gremium
Der Koordinierungskreis besteht aus bis zu fünf gewählten Mitgliedern sowie der Leitung des Arbeitskreises Bürgerstiftungen im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Die Mitglieder zeichnen sich durch langjähriges Engagement für das Thema Bürgerstiftung aus und sind bereit, auch überregional Verantwortung zu übernehmen.
Aufgaben
Der Koordinierungskreis
- entwickelt die strategische Ausrichtung des Bündnisses der Bürgerstiftungen.
- befasst sich mit der inhaltlichen Ausrichtung der nächsten Sitzungen der RegionalTreffs und des Bürgerstiftungskongress.
- setzt sich mit den Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement auseinander.
- hat ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen an das Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands.
Wahlverfahren
Wann wird gewählt?
Der Koordinierungskreis wird alle drei Jahre auf dem Bürgerstiftungskongress gewählt. Alle Informationen zu den Kandidatinnen und Kandidaten sowie zum Ablauf der Wahl werden den Bürgerstiftungen mit der Einladung zum Kongress bekannt gegeben. Die nächste Wahl findet am 20. September 2022 von 12 bis 13 Uhr im Online-Format statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Alle Bürgerstiftungen, die das Gütesiegel für Bürgerstiftungen tragen, können an der Wahl teilnehmen. Stichtag für die Zulassung zur Wahl ist der 01. März des jeweiligen Jahres. Bürgerstiftungen, die nach diesem Datum gegründet werden, sind erst in der darauffolgenden Wahl wahlberechtigt.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden können Personen, die sich auszeichnen durch
- langjähriges Engagement für die eigene Bürgerstiftung vor Ort und die Bereitschaft zur Übernahme regionaler/überregionaler Verantwortung
- die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit dem Büro des Bündnisses der Bürgerstiftungen Deutschlands
- die Bereitschaft, bis zu 5 Stunden pro Monat für das Engagement zu investieren
Amtszeit und Wiederwahl
Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Eine Wiederwahl ist zwei Mal möglich.
Kann ich auch eigene Vorschläge für Kandidat*innen einbringen?
Ja, alle Wahlberechtigten können ihre Vorschläge gerne beim Berliner Büro des Bündnisses der Bürgerstiftungen Deutschlands einreichen.
Stichtag ist der 22. Juni eines jeden Jahres.
Wie wird die Wahl ablaufen?
Für das Wahlverfahren ist folgendes Procedere vorgesehen:
- jede wahlberechtigte Bürgerstiftung hat eine Stimme und kann 5 Kreuze machen
- es können nur Bürgerstiftungen wählen, die an der Wahlveranstaltung teilnehmen. Diese findet am 20. September 2022 von 12 bis 13 Uhr online statt.
- eine Vertretung abwesender Bürgerstiftungen ist nicht möglich

Ulrike Rühlmann

Birgit Schäfer

Gebhard Hitzemann

Dr. Marie-Luise Stoll-Steffan
